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BVG: Pflicht bei Selbständigerwerbstätigen?

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist für Selbständigerwerbende nicht obligatorisch. Das BVG regelt die genauen Voraussetzungen. Der freiwillige Anschluss an eine Pensionskasse ist jedoch möglich:


 

  • Sofern Mitarbeiter beschäftigt werden, besteht die Möglichkeit der Pensionskasse der Angestellten beizutreten, wenn das Reglement dies vorsieht.
  • Falls die Branche oder ein Branchenverband über eine eigene Pensionskasse verfügt, kann man sich dieser anschliessen.
  • Bei einem Anschluss an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vom Versicherungsschutz sind dann aber nur die obligatorischen Mindestleistungen erfasst.

Als Selbständigerwerbender mit Angestellten ist es von Vorteil, sich einer Sammelstiftung (Zusammenschluss verschiedener Gesellschaften von unterschiedlichen Branchen mit je eigenem Vorsorgereglement) oder einer Gemeinschaftsstiftung (Zusammenschluss von Unternehmen der gleichen Branche/Berufsverband mit einheitlichem Reglement) anzuschliessen.

Beim Wechsel in die berufliche Selbständigkeit kann man sich das eigene Guthaben der Pensionskasse auszahlen lassen und dieses als Startkapital für die Firmengründung verwenden. Damit neben der AHV  trotzdem noch eine Altersvorsorge aufgebaut werden kann,  können Selbständigerwerbende Beiträge in die private Vorsorge (Säule 3a und 3b) leisten und diese von den Steuern abziehen.

Ob jemand als Selbständigerwerbender qualifiziert werden kann, bestimmt sich nicht etwa nach einem Vertragsverhältnis, sondern vielmehr nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten. Diese Prüfung übernimmt die SVA bzw. die SUVA.

Mit STARTUPS.CH springen Sie selbstsicher und gut beraten ins anfänglich kalte Wasser der Selbständigkeit. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Firmengründung ankommt. Auch können Sie bei Bedarf  noch nach Ihrer Gründung unsere Unterstützung verlangen. Sie können sich hier für ein Beratungsgepsräch anmelden oder kostenlos Unterlagen verlangen.

Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.

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8 Kommentare zu “BVG: Pflicht bei Selbständigerwerbstätigen?

  1. Wie verhält es sich, wenn man als Arbeitgeber (Selbständiger oder Anobag) einer BVG angeschlossen ist, aufgrund der BVG pflichtigen Mitarbeiter und diese dann später wegfallen (künden oder gekündigt werden). Verfallen dann die Voraussetzungen, um weiterhin bei dieser BVG unter dem selben Vertrag angeschlossen zu sein? Könnte die BVG dadurch diesen Arbeitgeber den Vertrag künden? Welches Gesetz behandelt diesen Sachverhalt? Gibt es BGEs, die dies festlegen?
    Vielen Dank.
    T. Studer

    • Guten Tag Herr Studer

      Ob Sie weiterhin bei Ihrer Pensionskasse versichert bleiben können, obwohl einige BVG-pflichtige Mitarbeiter weggefallen sind, hängt ganz von den Bedingungen der jeweiligen Pensionskasse ab. Dies müssten Sie demnach mit der Pensionskasse direkt klären. Anderenfalls können Sie sich auch über die nationale Auffangeinrichtung versichern lassen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  2. Guten Tag
    Ich bin seit 9 Jahren selbständig und habe bis jetzt die Vorsorge nur über die Säule 3a eingerichtet. Als selbständig erwerbende bin ich nicht verpflichtet mich an eine PK anzuschliessen. Welches sind die Vor- und Nachteile des PK-Anschlusses?

    Freundliche Grüsse
    Antonella Lo Piccolo

    • Guten Tag

      Es ist schwierig hierzu eine allgemeine Aussage zu machen, da es immer auch auf die eigene Situation und individuelle Gegebenheiten vorkommt. Grundsätzlich können Sie aber mit einem Einkauf in die Pensionskasse beispielsweise allfällige Beitragslücken geschlossen werden. Ebenfalls kann die Einkaufssumme von Ihrem AHV-pflichtigen Lohn abgezogen werden. Wir empfehlen Ihnen diesbezüglich mit einem Experten in diesem Bereich Kontakt aufzunehmen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  3. Guten Tag
    Wir arbeiten 80% respektive 70% in einer Festanstellung. Nebst der Anstellung haben wir eine GmbH für Unternehmensberatung. Wir zahlen uns einen relativ geringen Lohne von jährlich rund 12’000 Franken aus. Damit sind wir nur AHV-, aber nicht BVG-pflichtig. Trotzdem würden wir gerne einen Teil des Gewinns der GmbH für die Altersvorsorge verwenden. Welches ist die sinnvollste (auch flexibelste) Lösung, wenn die jährlichen Beiträge schwankend (abhängig von der Höhe des Gewinns) sind’
    Danke und freundliche Grüsse
    Y. und M. Seitz

    • Guten Tag

      Diese Frage müsste mittels einer individuellen Beratung geklärt werden. Unsere Treuhänder von der Findea helfen Ihnen hier gerne weiter.

      Freundliche Grüsse

  4. Hi
    I have an Einzelfirma with just myself, no other employees (yet).

    – Can I get a PK for myself if I want to?

    – Someone said I had to have at least 1 other employee, and then I can get a PK along with that person. Is that true? Why would the rule be that way?

    Thanks

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