Benötigt ein Ausländer für die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ebenfalls Wohnsitz in der Schweiz?
Nein, ist für einen Ausländer nicht mehr zwingend! Für eine Einzelfirma ist neu ein Domizil in der Schweiz ausreichend.
Sind Sie auf der Suche nach einem Domizil in der Schweiz? STARTUPS.CH hilft Ihnen gerne weiter.
Weitere Informationen zur Einzelfirma
|
Offerte rechnen und eine Einzelfirma online gründen
|
Bitte um Information zwecks Gründung eines Einzelunternehmens
Sehr geehrter Herr Kamper
Bitte gehen Sie auf unsere homepage. Unter http://www.startups.ch/de/kontakt können Sie auf die Vertretung Ihrer Wahl gehen und dort die Unterlagen (gratis) bestellen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Regli
Ist es rechtlich haltbar, wenn wir uns in der Schweiz (für ein Jahr) abmelden und unser Onlinegeschäft (Einzelfirma) weiter betreiben? Und falls Ja, wo bezahlen wir dann unsere Steuern?
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Gründung einer Einzelfirma wird hierzu nicht bei Eintragung ins Handelsregister ein Wohnsitz in der Schweiz erfordert? Bei Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz kann man seinen Wohnsitz (Haupt- oder Zweitwohnsitz) in Deutschland behalten?
Sehr geehrte Frau Freymuth
Ja, aber wenn die Distanz zum Schweizer Domizil grösser als 20 – 30 Kilometer ist, müssen Sie noch eine weitere Person mit Schweizer Wohnsitz und Zeichnungsberechtigung in der Einzelfirma eintragen lassen.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Regli
Ich werde grunden einzelnfirma in der schweiz aber kenne nicht wo das beste were . Zurich liebe ich aber geschaftlich ist mir nicht bekannt.
Guten Tag
Sie müssen dort die Einzelfirma gründen wo Sie das Domizil haben.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Regli
Wo befindet sich der Gerichtstand bei Einzelfirma mit Wohnsitz im Ausland und Domizil Schweiz? Ist der zweite Zeichnungsberechtigte haftbar.
Guten Tag
Den Gerichtstand können Sie in jedem Vertrag separat bestimmen. Ansonsten gilt in der Regel der Sitz der Einzelfirma als Gerichtsstand.
Bzgl. zweiten Zeichnungsberechtigten kann ich mir vorstellen, dass falls die im Ausalnd wohnhafte Person nicht erreichbar ist, die in der Schweiz wohnhafte Person angegangen wird. Diese hat dann wiederum das Recht die Forderung an Sie weiter zu verrechnen.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Sehr geehrter Herr Regli
Mein Freund lebt seit 5 Jahren in der Schweiz (hat auch gerade für sein Aufenthalt C eine Anmeldung gemacht). Kann er in Deutschland eine Firma übernehmen ? Ohne den Wohnsitz in der Schweiz abzumelden ?
Vielen dank für Ihre antwort
Mit freundlichen Grüssen
Guten Tag
Wir sind grundsätzlich auf Firmengründungen in der Schweiz spezialisiert. Bezüglich der Übernahme einer deutschen Unternehmung bitten wir Sie, direkt mit einem Gründerservice oder einem Rechtsanwalt in Deutschland Kontakt aufzunehmen um abzuklären, ob ein Wohnsitz in Deutschland erforderlich ist oder nicht.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Grüezi,
Ich möchte einen Verein gründen und als zweite Person für die Gründung kommt nur eine Person mit Wohnsitz im benachbarten Ausland für mich in Frage. Muss diese Person anwesend sein bzw. sich irgendwo anmelden bei Schweizer Behörden, damit wir einen Verein gründen können? Oder genügt es, dass ich mich nur anmelde zwecks Aufenthaltsbewilligung B, ohne dass die zweite Person anwesend ist?
Guten Tag
Grundsätzlich können auch ausländische Personen mit Wohnsitz im Ausland in den Vereinsvorstand gewählt werden. Als Gründungsmitglieder und im Vorstand müssen jedoch mindestens zwei Personen vertreten sein, da der Verein eine körperschaftliche Personenverbindung ist.
Wenn der Verein im Handelsregister eingetragen wird sind die Personen ersichtlich und müssen gewisse Dokumente unterzeichnen. Eine physische Anwesenheit ist jedoch nicht zwingend notwendig.
Gerne beraten wir Sie auch an einem unserer Standorte oder Sie können die Gründung des Vereins direkt auf unserer Homepage erfassen. Anschliessend werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um die Gründung des Vereins zu besprechen und Ihnen alle Dokumente zukommen zu lassen.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Sorry, ich meinte: “…zwecks Vereinsgründung und damit verbunden die Aufenthaltsbewilligung B für mich”.
Ich bin Auslandschweizerin und möchte eine Einzelfirma in der Schweiz gründen zwecks online Dienstleistungen in der Schweiz. Meine Mutter lebt in der Schweiz und ich würde diese Adresse als Domizil für die Einzelfirma verwenden. Meine Fragen:
– muss die Firma im HR eingetragen werden?
– wie werden die steuerlichen Belange geregelt? Steuererklärung in Schweiz als private Person?
Besten Dank für Ihre Antwort.
Isabel
Guten Tag Isabel
Die Firma muss erst ab einem jährlichen Umsatz von CHF 100’000 im Handelsregister eingetragen werden. In gewissen Kantonen ist es zudem auch notwendig, dass der Inhaber der Einzelfirma den Wohnsitz in der Schweiz hat. Betreffend Steuern kommt es in Ihrem Fall zu einer international Steuerausscheidung, wobei die Gewinne dort versteuert werden sollten, wo Sie auch erwirtschaftet/erzielt worden sind. Schweizerische Gewinne haben Sie in der Schweiz mittels Steuererklärung zu deklarieren. Auf jeden Fall würde ich jedoch Ihr Projekt noch mit einem Treuhänder besprechen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Kann ein Gründungsmitglied auch aus dem benachbarten Ausland stammen bzw. dort Wohnhaft sein? Wir möchten einen zu zweit einen Verein gründen.
Vielen Dank
Guten Tag
Ja, das ist möglich.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Ich möchte ein Einzelfirma mit Firmendomizil in der Scweiz gründen und werde den Steuer auch hier zahlen, da die Aufträge aus der Schweiz kommen. Ich habe B Bewilligung.
Wohnsitz werde ich aber nicht haben. Funktioniert das so?
Vielen Dank für die Hilfe
Veronika
Guten Tag Veronika
Dies funktioniert so. Sobald Sie eine Einzelfirma haben, werden Sie jedoch eine eigene Steuererklärung einreichen müssen. Ich rate Ihnen einen Beratungstermin bei uns zu vereinbaren:
https://www.startups.ch/de/kontakt-service/ueber-uns/standorte/
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Ich bin Schweizerin und mein Freund Amerikaner. Er hat eine eigene IT Firma in den USA und möchte jetzt eine weitere IT Firma oder eine Niederlassung in der CH gründen. Ist das möglich? Was sind die Anforderungen und Wie läuft dies mit der Aufenthalt- & Arbeitsbewilligung?
Herzlichen Dank
Guten Tag
Für die Gründung einer Firma oder Zweigniederlassung benötigen Sie ein Domizil in der Schweiz. Gerne beraten wir Sie telefonisch oder persönlich bezüglich den Anforderungen einer Gründung. Sie können hier ein Beratungstermin vereinbaren.
Bezüglich einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung empfehle ich Ihnen, sich direkt beim zuständigen Migrationsamt zu informieren.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo